Trenddiagramm für Kryptowerte und Bitcoins

Kryptowerte
Steuern & Recht

Beratung bei Investitionen und Transaktionen

Über uns

Unser Weg zum Kryptorecht

Die Basis unserer Kanzlei (www.sp-soeffing.de) bildet die steueroptimierte Strukturierung von Transaktionen und Vermögen von privaten Investoren, Unternehmern sowie ihren Unternehmen. Seit der Gründung unserer Kanzlei im Jahr 2002 durch Dr. Matthias Söffing richten wir unsere Beratung an den individuellen Bedürfnissen und Zielen unserer Mandanten aus und entwickeln diese stetig fort. Beginnend mit der Investition in Kryptowährungen entwickelten die Blockchain-/ DLT-Technologie und die damit verbundenen Möglichkeiten auch rapide Relevanz für unsere Mandanten.

Diese Entwicklung hat uns dazu veranlasst, in der steueroptimierten Strukturierung von Kryptowerten eine Spezialkompetenz zu entwickeln, sowohl in tatsächlicher als auch in (steuer)rechtlicher Hinsicht. Wir verfolgen die aktuellen Entwicklungen und Anwendungsbereiche der Blockchain Technologie, identifizieren die Vorteile, aber auch die Risken für unsere Mandanten und entwickeln auf dieser Basis maßgeschneiderte Konzepte.

Wir beraten unsere Mandanten in allen Stadien und sämtlichen Bereichen, die im Zusammenhang mit Kryptoinvestments und Transaktionen stehen, zum Beispiel bei dem Neueinstieg, der Optimierung von professionell aufgestellten DeFi-Investments bis hin zu der kryptowertbasierten Finanzierung und Strukturierung des eigenen Unternehmens.

Zu unseren Leistungen gehört schließlich auch die steuerstrafrechtliche Beratung, bei der wir unsere Mandanten ebenfalls mit einer umfangreichen Expertise aus unserer langjährigen Beratungstätigkeit im Bereich der Selbstanzeigen unterstützen können.

Die Interessen unserer Mandanten verfolgen wir mit Diskretion, Integrität und Professionalität.

Beratungsfelder

  • Transaktionen mit Kryptowährungen, Utility und Security Token
  • Anwendungen im Bereich Decentralized Finance (DeFi)
  • Vermögensnachfolgeplanung mit Kryptowerten
  • Kryptowerte im Betriebsvermögen
  • Tokenisierung von Rechten
  • Initial Token Offerings (ITO) / Fundraising
  • Transaktionen mit Non-Fungible Token (NFT) und Fan-Token
  • Verbindliche Auskünfte zu geplanten Kryptotransaktionen
  • Steuerliche Nacherklärungen und Selbstanzeigen von Kryptotransaktionen

Aktuelles

Wissenswertes, Rechtsprechung, Veröffentlichungen, Veranstaltungen und mehr zum Thema Kryptowerte

BFH urteilt zur Steuerbarkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von Kryptowährungen

 

 

 

 

Mit Urteil vom 14. Februar 2023 (Az.: IX R 3/22) hat der Bundesfinanzhof (BFH) zum ersten Mal zur Ertragsbesteuerung im Fall der Veräußerung von Kryptowährungen entschieden. Konkret geht es um die als Currency Token bezeichneten BTC (Bitcoin), ETH (Ethereum) und XMR (Monero). Dem vorausgegangen sind zu diesem Themenkreis vier finanzgerichtliche Entscheidungen, das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 10. Mai 2022 sowie zahlreiche Beiträge in der steuerrechtlichen Fachliteratur.

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Private Veräußerungsgeschäfte mit „virtuellen Währungen“ – Teil II DStR 2022, 2242

 

 

 

 

 

Treatment of virtual currencies and other tokens under German Income Tax Law

 

 

 

 

Due to popular demand a courtesy translation of the Federal Ministry of Finance’s circular „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“ of 10 May 2022, Federal Tax Gazette I p. 668, is hereby provided. Please note the non-binding character of this translation and refer to the circular’s German version for legal guidance on the income tax treatment of virtual currencies and other tokens.

 

Link to the document

Private Veräußerungsgeschäfte mit „virtuellen Währungen“ – Teil I DStR 2022, 2177

 

 

 

 

Dr. Steffen Kranz: BMF-Schreiben zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token – der Weg vom Entwurf zur finalen Fassung, Steueranwaltsmagazin 3/2022

 

Cover Steueranwaltsmagazin 3/2022

Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei virtuellen Währungen

Zu diesem Thema hat das BMF im Rahmen eines Entwurfs für ein erstes Ergänzungsschreiben zum BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 erstmals Stellung bezogen. Privatanleger aufgepasst: Werden Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstige Token entweder über die Handelsplattform eines ausländischen Betreibers oder über eine dezentralisierte Handelsplattform (DEX) erworben oder veräußert, sollen sog. Auslandssachverhalte i.S.v. § 90 Abs. 2 AO zu bejahen sein, die für die Steuerpflichtigen eine erweiterte Mitwirkungspflicht in Form der Sachverhaltsermittlung und Beweismittelbeschaffung begründen würden. Zudem soll das Finanzamt nach § 162 Abs. 2 AO zur Schätzung berechtigt sein, wenn […]

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Status Quo bei der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen – Die Lehren aus dem Weg zur finalen Fassung des BMF-Schreibens v. 10.5.2022

Beitrag von Dr. Steffen Kranz, LL.M. in NWB-EV Nr. 7 vom 06.07.2022 Seite 214   Die Finanzverwaltung hat ihre Auffassung betreffend Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token im BMF-Schreiben v. 10.5.2022 offengelegt. Die Einordnung von virtuellen Währungen als andere Wirtschaftsgüter i. S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG wird innerhalb der finanzgerichtlichen Urteile und dem BMF-Schreiben einheitlich und eindeutig bejaht. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über den Status quo zur Ertragbesteuerung von virtuellen Währungen, wie er sich auf […]

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Bundesministerium der Finanzen | Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token

 

 

 

Zum BMF-Schreiben

Wann hört das Spiel auf und beginnt das (reale) Wirtschaftsleben?

Spielinterne Leistungen, wie zum Beispiel die Vermietung von virtuellem Land, unterfallen nicht der Umsatzsteuer. Die Veräußerung der für diese Leistung erhaltenen Token kann jedoch zu einer umsatzsteuerrelevanten Leistung führen. Zu diesem Ergebnis kam der 5. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in seinem Urteil vom 18. November 2021 (Az. V R 38/19), das jüngst veröffentlicht wurde. Der stark verkürzte Sachverhalt, der dem Urteil zugrunde lag: Der Steuerpflichtige (Kläger) erwarb im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit virtuelle Grundstücke über den Second Life Market Place und vermietete diese in den Jahren 2013 bis 2016 innerhalb der […]

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Deutscher Anwaltstag 2022 – Vortrag zu Kryptowährungen und Kryptowerten

Zum Flyer

 

 

Zweites Urteil zur Einkommensteuerpflicht aus der Veräußerung von Kryptowerten

Heute hat das Finanzgericht Köln das Urteil seines 14. Senats vom 25. November 2021 (Az. 14 K 1178/20) veröffentlicht. Es handelt sich um das zweite Urteil eines deutschen Finanzgerichts zur Besteuerung von „Kryptowährungen“ bzw. – so in der Begrifflichkeit der deutschen Finanzverwaltungen – „virtuellen Währungen“. Das erste Urteil kam vom Finanzgericht Baden-Württemberg und wurde bereits am 11. Juni 2021 gesprochen (Az. 5 K 1996/19). In der Sache sind beide Verfahren vergleichbar, da hier wie da die Steuerpflicht von Gewinnen in Rede steht, die der jeweilige Kläger im Jahr 2017 aus […]

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Finanzgericht Köln urteilt zur Einkommensteuerpflicht aus der Veräußerung von Kryptowerten

Dann doch seiner Zeit voraus: Heute, am 24. Februar 2022, ist auf der Homepage des Finanzgerichts Köln bereits die folgende „Pressemitteilung vom 25. Februar 2022“ zu lesen: Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig Pressemitteilung vom 25. Februar 2022 Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, sind im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig. Dies hat der 14. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Urteil vom 25.11.2021 (14 K 1178/20) entschieden. Der Kläger verfügte zu Beginn des Jahres 2017 über zuvor erworbene Bitcoins. Diese tauschte er […]

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Erstes Urteil zur steuerpflichtigen Veräußerung von Kryptowährungen

Das erste Urteil eines deutschen Finanzgerichts zur Besteuerung von „Kryptowährungen“ bzw. – so in der Begrifflichkeit der deutschen Finanzverwaltungen – „virtuellen Währungen“ ist in der Welt. Es handelt sich um die Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 11. Juni 2021 (Az. 5 K 1996/19), die jüngst veröffentlicht wurde. In dem Streitfall ging es zusammengefasst um die Steuerpflicht von Gewinnen, die der Kläger im Jahr 2017 aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Kryptowährungen innerhalb der insoweit maßgeblichen Frist von einem Jahr erzielte. Ein solches Urteil lässt natürlich viele Steuerpflichtige und ihre […]

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Anhörung vom BMF am 19. August 2021 zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und Token

Am 17. Juni 2021 hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf eines mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token im Allgemeinen und virtuellen Währungen wie z.B. Bitcoin im Speziellen veröffentlicht. In der Folgezeit erhielt das BMF zahlreiche Stellungnahmen von verschiedenen Verbänden, die größtenteils zwar die grundsätzliche Zielsetzung des BMF-Schreibens zur Förderung von Rechtsklarheit und damit auch Planungssicherheit begrüßt, jedoch gleichzeitig umfangreiche Kritik an der teilweise undifferenzierten steuerrechtlichen Einordung von mannigfaltigen Konstellationen durch eine einheitliche Zuordnung zu bestimmten Oberbegriffen (z.B. Staking) geübt haben. Hinzu traten […]

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Entwurf eines BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und Token

Am 17. Juni 2021 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf eines mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token im Allgemeinen und virtuellen Währungen wie z.B. Bitcoin im Speziellen veröffentlicht. Mit dem später finalisierten BMF-Schreiben soll den Praktikern in Verwaltung und Wirtschaft und dem einzelnen Steuerpflichtigen ein Leitfaden zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token und virtuellen Währungen an die Hand gegeben werden. Der Inhalt bestätigt die in der Besteuerungspraxis vieler Finanzämter bereits vertretenen Ansätze wozu insbesondere die Besteuerung von Veräußerungen oder des Tauschs von Kryptowährungen als […]

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Kryptowährungen und ihre steuerlichen Risiken

Kryptowährungen, erlangen zunehmend Aufmerksamkeit von privaten und institutionellen Anlegern. Das Leitbild aller Kryptowährungen ist immer noch Bitcoin. Verglichen mit heute, fristete diese bereits Anfang 2009 gelaunchte „digitale Währung“ noch Ende 2016 zu einem Kurs von unter € 1.000 ein Nischendasein. Nach einer stark volatilen Entwicklung notiert der Bitcoin Anfang 2021 bei über € 54.000, unterliegt seither jedoch starken Wertschwankungen. Mittlerweile existieren über 10.000 weitere Kryptowährungen (sog. Altcoins), von denen einige Vertreter wie z.B. Ether (Ethereum). Litecoin, Bitcoin Cash, ADA (Cardano) & Co. bereits ebenfalls in der breiteren Masse Akzeptanz gewonnen haben. Längst […]

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Dr. Steffen Kranz: Kryptowährungen – Pseudonymität und Anonymität im Ertragsteuerrecht, Steueranwaltsmagazin 2/2021

 

Ab 1. Juli 2021 können auch inländische Spezial-AIF in Kryptowerte investieren

 

Mit dem Ziel, die Zukunfts- und internationale Wettbewerbsfähigkeit des Fondsstandortes Deutschland zu fördern, sollen inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen ab dem 1. Juli 2021 bis zu 20 % des Fondsvermögens in Kryptowerten (§ 1 Abs. 11 Satz 4 KWG) anlegen können. Dies sieht der Regierungsentwurf des sog. Fondsstandortgesetzes (FoStoG) vor, mit dem entsprechende Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und im Investmentsteuergesetze (InvStG) vorgenommen werden sollen. Der Bundestag hat dieses Gesetz am 22. April 2021 verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrats wird voraussichtlich noch im Mai 2021 erfolgen.  Diese Neuregelung könnte nicht nur ehebliche Neuinvestitionen nach sich ziehen, sondern trägt auch zu der in Deutschland stetig wachsenden Akzeptanz von Kryptowerten als weltweit gefragte Investitionsobjekte bei. Der Erwerb von Kryptowerten für Publikumsfonds wird allerdings noch nicht zugelassen werden.

 

 

 

Dr. Steffen Kranz: Private Investitionen in Kryptowerte, NWB – Erben und Vermögen (5/2021)

 

Steuerzahlung mit Kryptowährungen

Der Schweizer Kanton Zug ist ja bereits auch als „Crypto Valley“ bekannt. Zahlreiche Blockchain- und Kryptounternehmen konnten dort schon ein ideales Umfeld finden und um die Ansiedlung weiterer Unternehmen wird intensiv geworben. Privatanleger haben zudem die Möglichkeit Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen steuerfrei vereinnahmen zu können. Nun ist der Kanton Zug den nächsten Schritt gegangen und eröffnet Unternehmen und Bürger die Möglichkeit, ihre Steuern mit Bitcoin oder Ether zu bezahlen. Ein Paradebeispiel, das zeigt, wie schnell sich auch Staaten an Entwicklungen anpassen und diese für sich nutzen können.

Fan-Token

Kryptowerte sind nun auch im Sport angekommen. Gerade die von Corona gebeutelten Spotvereine sehen in sog. Fan-Token eine Möglichkeit, sowohl einen positiven Finanzierungseffekt zu erzielen als auch eine verstärkte Bindung zu den Fans aufzubauen. Diese können die Fan-Token an Börsen kaufen und damit handeln. Zudem können die Fans über Fan-Token ein Mitspracherecht bei verschiedenen Fragen der Vereine erhalten, wie zum Beispiel, welches Kunstwerk in der Umkleidekabine der Mannschaft hängen soll. So zum Beispiel geschehen beim FC Barcelona, der mit der Ausgabe seiner Fan-Token innerhalb einer Stunde Einnahmen von über $ 1 Mio. erzielen konnte. Die Entwicklung in diesem Feld ist rasant, da immer mehr Vereine, Rennställe etc. die Möglichkeiten entdecken, die Fan-Token ihnen und ihren Fans bieten.

Ansprechpartner

Dr. Steffen Kranz LL.M.

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht

Steffen ist als Partner der Kanzlei S&P SÖFFING KRANZ verantwortlich für die Beratung um Zusammenhang mit Kryptowerten. Bevor Steffen zu S&P SÖFFING KRANZ kam, war er als Rechtsanwalt in der steuerfokussierten Transaktionsberatung bei einer Wirtschaftskanzlei und einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig.

Ausgewählte Veröffentlichungen und Vorträge:

  • Private Investitionen in Kryptowerte, NWB - Erben und Vermögen, 5/2021
  • Kryptowährungen - Pseudonymität und Anonymität im Ertragsteuerrecht, SAM 2/2021
  • 27. Steueranwaltstag 2021 zu steuerrechtlichen Aspekten bei Transaktionen mit Kryptowerten
Profilbild Steffen Kranz